Gericht stützt Bund: Der «Gekröpfte» ist zu wenig sicher
Der gekröpfte Nordanflug auf Sicht wird nicht eingeführt. Die Südschneiser sind vor Gericht erfolglos geblieben. Vom Tisch ist der «Gekröpfte» aber noch nicht.
Kloten. - Die IG Nord spricht von einem Etappensieg: Das Bundesverwaltungsgericht teilt den Befund des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), wonach die konventionellen ILS-Anflugverfahren auf die Pisten 14 und 34 grundsätzlich sicherer seien als der gekröpfte Nordanflug auf Sicht. Ihn einzuführen, widerspräche darum dem luftfahrtrechtlichen Grundsatz der maximalen Sicherheit. Mit dieser Begründung hat das Bazl letztes Jahr ein Begehren von Unique abgelehnt. Die Flughafenbetreiberin hatte 2004 ein Gesuch zur Einführung des «Gekröpften» eingereicht. Dieser sollte wegen der deutschen Sperrzeiten zwischen 6 und 7 Uhr die täglichen Südanflüge ersetzen.
Unique verzichtete darauf, diesen Entscheid infrage zu stellen. Anders der Verein Flugschneise Süd - Nein (VFSN) und mehrere Gemeinden. Sie verlangten, der gekröpfte Nordanflug sei grundsätzlich für bewilligungsfähig zu erklären. Die Richter in Bern sind auf diese Forderung nun aber gar nicht eingetreten: Den Südschneisern drohe kein unmittelbarer Nachteil; die Nichtgenehmigung des «Gekröpften» ändere nichts an der Lärmsituation im Süden des Flughafens. Den Südschneisern sei bloss die Möglichkeit entgangen, einen Vorteil zu erstreiten. Gleichzeitig betont das Gericht, der Beschwerde wäre auch dann kein Erfolg beschieden gewesen, wenn das Gericht sie materiell behandelt hätte.
Südschneiser kritisieren Richter
Ob der VFSN das Urteil anfechten wird, ist noch offen. Erstaunt zeigt sich der VFSN darüber, «wie schnell das Bundesverwaltungsgericht entscheiden kann, wenn es dem aktuellen politischen Willen entspricht». Das gleiche Gericht habe es jedoch bis heute nicht fertiggebracht, die 2003 eingereichten Beschwerden von mehreren Tausend Bewohnern gegen die Südanflüge zu behandeln.
So oder so noch nicht vom Tisch ist der gekröpfte Nordanflug mit GPS-Technik. Das Bazl hält an ihm als Option in einer der verbliebenen drei möglichen Betriebsvarianten (Variante E DVO) fest. Unique ist an der Einführung dieses Anflugverfahrens weiterhin interessiert, wie Sprecherin Sonja Zöchling sagt. Ob die IG Nord, in der 38 Gemeinden zusammengeschlossen sind, gegen diese Variante des «Gekröpften» kämpfen wird, ist laut Präsident Hanspeter Lienhart noch nicht entschieden.
(Urteil A-5646/2008 vom 13.8.2009)
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