Gericht stoppt zu hohes Silo
Seit Jahren gärt in Mauss ein Streit um ein Siloprojekt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern dem Nachbarn recht gegeben. Ein Landwirt darf kein 22,5 Meter hohes Silo bauen.

Hans Gerber wehrte sich erfolgreich gegen ein geplantes Silo.
Urs Baumann
Hans Gerber hatte ein gutes Bauchgefühl. Andere hätten in seiner Situation längst aufgegeben. Doch der 65-Jährige hat immer daran geglaubt, dass er recht erhalten wird. Seit bald vier Jahren kämpft er gegen ein Silo, das sein Nachbar Adrian Herren einen Steinwurf weit entfernt von seiner Liegenschaft errichten will. Das Verwaltungsgericht hat nun den Entscheid der Vorinstanzen aufgehoben und den Bau des Silos untersagt.