Bergbahnen Meiringen-HaslibergGericht regelt Zwist um Nachsteuern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat von den Bergbahnen Meiringen-Hasliberg für die Jahre 2011 bis 2015 zu viel Mehrwertsteuern verlangt, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, dass die für das Jahr 2011 von den Bergbahnen Meiringen-Hasliber nachgeforderten Steuern nicht mehr geschuldet sind, weil für dieses Jahr die absolute Verjährung eingetreten ist.
Für das Jahr 2012 muss die Steuerverwaltung den Betrag neu berechnen, wobei auf die Vorsteuern und Umsatzverhältnisse aus dem Jahr 2011 abzustellen sei.
Knackpunkt in der Sache war, ob die nicht mehr zu begleichenden Darlehen, die die Gemeinden gesprochen hatten, als Subventionen gelten, in welchem Jahr sie als solche anzurechnen sind und für welches Jahr eine Kürzung beim Vorsteuerabzug gemacht werden kann.
2011 hatten die Bergbahnen Meiringen-Hasliberg ein Gesuch um gerichtliche Nachlassstundung eingereicht, um den Konkurs abzuwenden. Es war klar, dass den Gläubigern beträchtliche Abschreiber drohten. Hanspeter Wenger und Christian Ghelma, zwei Unternehmer aus der Region, teilten im November 2011 mit, die Bergbahnen übernehmen und sanieren zu wollen. Im April 2012 genehmigte das Regionalgericht Oberland in Thun den entsprechenden Nachlassvertrag.
SDA
Fehler gefunden?Jetzt melden.