Gericht erteilt Urs Mannhart Leseverbot
Keine Auslieferung, ein Werbe- und Leseverbot: Der Berner Autor Urs Mannhart und sein Verlag Secession müssen vorerst die Aktivitäten rund um den Roman «Bergsteigen im Flachland» einstellen.

Der Fall bewegt die Gemüter: Urs Mannhart, 39-jähriger Berner Schriftsteller und Journalist, sieht sich mit Plagiatsvorwürfen eines Berufskollegen konfrontiert. In seinem im Mai erschienenen Roman «Bergsteigen im Flachland» nimmt er in Form von einigen Motiven und Figuren Bezug auf Reportagen des Reporters Thomas Brunnsteiner.
Der Österreicher sei mit seinen «grossartigen Reportagen» eine Inspirationsquelle für ihn, schrieb Mannhart im August auf dem Literaturblog literaturport.de. Mit diesen Lorbeeren kann Brunnsteiner nichts anfangen: Er wirft dem Berner «Diebstahl geistigen Eigentums» vor. Mannhart schmücke sich «mit fremden Federn».
Nun hat das Handelsgericht Zürich entschieden, Brunnsteiners Klage auf vorsorgliche Massnahmen stattzugeben. Damit muss der Secession-Verlag bis zum Hauptverfahren die Auslieferung des Romans stoppen und darf ihn nicht bewerben. Mannhart selber sind Lesungen aus dem Werk untersagt. Das teilte der Verlag gestern in einem Communiqué mit. Das Gericht äussert sich nicht zum Fall.
Thomas Brunnsteiner sieht seinen Vorwurf im Urteil bestätigt, wie er sagte. Er hat nun eineinhalb Monate Zeit, eine Klage vorzubereiten. «Selbstverständlich» hoffe er aber, der Verlag werde nun aufgrund dieses ersten Urteils, auf seine Entschädigungsforderungen eingehen, was ein Gerichtsverfahren überflüssig machen würde. Der Reporter hatte vor seinem Gang ans Gericht dem Secession-Verlag seine Forderungen unterbreitet, unter anderem eine Entschädigung von 30'000 Franken.
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