Genervter Pilot vom Gericht freigesprochen
Ein Pilot, der sich 2007 über eine Armeeübung auf «seinem» Flugplatz nervte und angeblich in seiner Wut Übungsteilnehmer gefährdete, ist am Montag vor Gericht in Wimmis freigesprochen worden.
Stein des Anstosses war eine Übung des Schutzdetachements des Bundesrats im Jahr 2007 auf dem Flugplatz Reichenbach im Berner Oberland. Die Personenschützer wollten dort die Landung eines Helikopters mit hochrangigen Persönlichkeiten und deren Weitertransport in einem Fahrzeugkonvoi üben.
Zur gleichen Zeit wollte der Privatpilot mit seiner Cessna zu einem Geschäftstermin starten. Weil die übenden Personenschützer der Armee das Feld aber nicht räumten und ihn nicht starten liessen, wurde der Mann offenbar zornig.
Er rollte mit seiner Maschine Richtung Rollfeld, hielt an einem vorgeschriebenen Punkt an und liess dann nach seinen eigenen Angaben den Motor aufsurren, «damit die leicht gepanzerten Fahrzeuge der Übungsteilnehmer mir endlich den Weg freimachen».
Als dies nichts nützte, sei er etwa einen Meter vorgerollt. Dies habe dann die erhoffte Wirkung gezeigt, schilderte er den Vorfall.
Bedroht gefühlt
Die betroffenen Angehörigen des Schutzdetachements interpretierten den Vorfall indessen als Drohgebärde. Der Pilot sei unflätig gewesen und schliesslich wild gestikulierend direkt auf ein gepanzertes Fahrzeug zugerollt.
Dessen Fahrer gab vor Gericht an, er habe sich vom heranrollenden Flugzeug bedroht gefühlt und nur durch Zurücksetzen seines Wagens eine Kollision vermeiden können.
Pilot wusste nichts von Übung
Einzelrichter Jürg Staudenmann betonte bei der Urteilsverkündung, er müsse nicht darüber befinden, ob sich die Beteiligten anständig aufgeführt hätten. Seine Aufgabe sei es, die Beweise zu würdigen.
Dabei kam er zum Schluss, dass der Privatpilot von der militärischen Übung nichts wusste und der Flugplatz auch nicht gesperrt war. Deshalb habe der Pilot nicht zu Unrecht angenommen, er habe Vortritt vor den anderen Aktivitäten.
Dazu komme, dass die Landung des Militärhelikopters nicht an dem zuvor mit dem Flugplatzchef abgemachten Ort erfolgte. Dafür könne der Angeschuldigte nichts, urteilte der Einzelrichter.
Minimalabstand eingehalten
Auch von einer ernsthaften Bedrohung wollte der Gerichtspräsident nichts wissen. Auf der buckligen Piste könne ein Flugzeug gar nicht schnell rollen, ohne dass der Pilot Gefahr laufe, dass die Propeller am Boden aufschlagen und Schaden nehmen.
Ausserdem habe das Flugzeug den Minimalabstand zum gepanzerten Fahrzeug der Armee immer eingehalten. In Anbetracht all dieser Umstände sei der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, urteilte der Einzelrichter.
«Wie Rambos aufgeführt»
Der Verteidiger des Piloten hatte zuvor die an die Adresse seines Mandanten erhobenen Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Nicht sein Klient habe sich ungebührlich verhalten, sondern die Armeeangehörigen. Diese hätten sich «aufgeführt wie Rambos».
Der Pilot hatte vom Untersuchungsrichteramt Berner Oberland ein Strafmandat aufgebrummt erhalten. Weil er dagegen Rekurs einlegte, standen die Parteien am Montag vor Gericht.
SDA/vh
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