Zweitwohnungen in InnertkirchenGemeinde wehrt sich erfolgreich
«Schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs»: Die Verfügung über den Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Innertkirchen wird aufgehoben.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hatte Ende September 2019 verfügt, dass die Gemeinde Innertkirchen den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent überschritten habe. Dies, weil das Wohnungsinventar unvollständig aufgeführt worden sei. Nun hat sich die Gemeinde erfolgreich dagegen gewehrt, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen ist. «Wir sind froh, dass wir – als kleine, nicht klassische Zweitwohnungsgemeinde – recht bekommen haben», sagt Innertkirchens Bauverwalter Marcel Guinand auf Anfrage.
«Wir sind froh, dass wir – als kleine, nicht klassische Zweitwohnungsgemeinde – recht bekommen haben»