Geldstrafe nach Marsch mit Visper Eishockey-Ultras
Ein junger Mann marschierte mit den Visper Ultras durch Langenthal. Nach dem Hockeyspiel kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Nun hat das Bundesgericht seine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs bestätigt.

Ein Anhänger des EHC Visp ist vom Obergericht Bern zu Recht wegen Landfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der junge Mann war nach einem Match gegen den SC Langenthal mit den Ultras seines Clubs zum Bahnhof marschiert. Der Walliser beantragte vor Bundesgericht einen Freispruch. Das Berner Obergericht hatte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 130 Franken verurteilt. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hatte den Tagessatz noch auf 40 Franken festgesetzt. Weil der junge Mann unterdessen seine Lehre abgeschlossen hat, durfte die Höhe des Tagessatzes gemäss Bundesgericht erhöht werden.
Gewalttätige Auseinandersetzung und Hiltergruss
Die Argumente des Wallisers lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es erachtet den Sachverhalt als korrekt festgestellt. So schloss sich der junge Mann im Dezember 2014 bereits vor dem Spiel den Visper Ultras an. Während des Matchs sang er die provokativen Gesänge mit und machte wie andere Fans den Hitlergruss, wie das Bundesgericht schreibt.
Nach dem Spiel kam es zwischen den Visper Ultras, den Anhängern des SC Langenthal und der Polizei zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Der Verurteilte soll selbst keine Gewalt angewendet haben. Aber er habe sich solidarisiert mit den Ultras.
Entgegen seinen Aussagen geht das Bundesgericht davon aus, dass er sich von der Gruppe hätte entfernen können, um alleine zum Bahnhof zu gelangen. Da er keine Fan-Kleidung getragen habe, wäre er nicht aufgefallen. (Urteil 6B_630/2018 vom 08.03.2019)
SDA/tag
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch