Geld fürs Zügeln, aber nicht für neue Möbel
Die Stadt muss einer Familie, die Sozialhilfe bezieht, Geld an die Zügelkosten zahlen. Dass der Betrag leicht höher ausfiel, sei nicht die Schuld der Familie, hält das Verwaltungsgericht fest.

Seit 2003 wird eine Berner Familie mit zwei Söhnen vom städtischen Sozialdienst unterstützt. Mit der Miete für ihre Wohnung geriet sie immer stärker in Rückstand – und erhielt Anfang 2012 schliesslich die Kündigung per Ende März 2012. Weil sie damals trotz Suche in der Stadt und in umliegenden Gemeinden noch nichts Neues gefunden hatte, blieb die Familie in ihrer bisherigen Wohnung. Das Regionalgericht befand Ende Mai 2012, dass die Familie die Wohnung innert zehn Tagen zu räumen und zu verlassen habe.