Geisel-Befreiung: Bundesrat Merz war im Bild
Hans-Rudolf Merz wusste bereits zu Beginn seines Bundespräsidialjahres 2009 von den Plänen für eine Befreiung der beiden Schweizer Libyen-Geiseln. Weiter wird klar: Calmy-Rey hat ihre Kompetenzen überschritten.

Hans-Rudolf Merz wurde mindestens zwei Mal darüber informiert. Das zeigen Recherchen der «SonntagsZeitung». Einmal unterrichtete ihn Altbundesrat Pascal Couchepin, als dieser Ende 2008 das Bundespräsidium an Merz übergab.
Eine weitere Information erfolgte im Januar 2009 vor dem WEF in Davos. Damals wurden Treffen des Bundesrats mit Ghadhafi-Sohn Saif al-Islam vorbereitet. Bislang ist man davon ausgegangen, Merz habe von den Plänen keine Kenntnis gehabt.
Calmy-Rey hat Kompetenzen überschritten
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey hat bei der Planung einer möglichen Geiselbefreiung in Libyen durch das Aufklärungs-Armeedetachement AAD 10 Rechtsgrundlagen verletzt. Zu diesem Schluss kommt nicht nur das juristisches Gutachten, das Bundespräsidentin Doris Leuthard in Auftrag gegeben hat, sondern auch ein zweites unabhängiges Gutachten der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).
«Unsere juristischen Abklärungen sind zur gleichen Einschätzung gekommen wie das Gutachten von Leuthard», bestätigt SP-Ständerat und GPDel-Präsident Claude Janiak gegenüber dem «Sonntag». Auch der ehemalige Verteidigungsminister Samuel Schmid und Armeechef André Blattmann müssen sich Kompetenzüberschreitungen vorwerfen lassen.
Konkret werden dem EDA und dem VBS vorgeworfen, die «Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland VSPA» (s. Ausriss) missachtet zu haben. Da Armeechef Blattmann zweimal Befreiungsaktionen ausarbeiten liess – bis hin zu konkreten Einsatzbefehlen, die dann die Regierung nur noch hätte bewilligen müssen – hätten die Pläne gemäss Verordnung in den Bundesrat gehört, so die Gutachten.
«Ich wurde nie informiert»
Auch hätten bei derart fortgeschrittenen Planungen die Präsidenten der Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommission in Kenntnis gesetzt werden müssen. «Ich wurde nie informiert», sagt jedoch Grünen-Nationalrat Geri Müller, der im entscheidenden Zeitraum APK-Präsident war. Auch die SIK-Präsidenten wussten von nichts.
Calmy-Rey stellt sich gemäss «Sonntag»-Informationen auf den Standpunkt, die konkrete Ausarbeitung möglicher AAD 10-Einsätze habe nur der fundierten Prüfung der «militärischen Option» gedient, weshalb der Einbezug des Gesamtbundesrates gemäss VSPA nicht nötig gewesen sei. Die Gutachten stützen diesen Standpunkt nicht. Trotzdem hielt die Aussenministerin letzten Dienstag in einer APK-Befragung an ihrer Darstellung fest, man habe Armee-Einsätze nur als «Option» geprüft. Leuthard dagegen sprach vor der APK wie bereits in ihrer öffentlichen Erklärung letzten Montag von einem «Einsatzbefehl».
Laut APK-Präsidentin Christa Markwalder betonte Leuthard, sie tue das «ganz bewusst». Selbst in ihrer Partei wird Kritik am Vorgehen von Micheline Calmy-Rey laut. «Sie hat verbotene Zonen betreten», sagt SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr. «Ein Armee-Einsatz in Libyen hätte gegen Völkerrecht verstossen und deshalb nicht einmal geprüft werden dürfen». Auch Grünen-Nationalrat Daniel Vischer spricht von einem «gravierenden Rechtsbruch» und sagt: «Die Luft ist für alle Beteiligten dünn geworden.»
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