Geheimer Prozess gegen Sohn von Bundesrat Maurer
Der junge Mann wird im nächsten Jahr verurteilt. Weshalb? Das soll die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Grossen Handlungsbedarf sehe er bei der inneren Sicherheit. «Die Kriminalität beeinträchtigt unsere Lebensqualität mittlerweile erheblich», sagte Ueli Maurer vor zwei Jahren in der SVP-Parteizeitung. Jetzt steht der Verdacht im Raum, dass einer der vier Söhne des Bundesrats selbst kriminell ist. Aber die Details soll niemand erfahren.
Im November 2015 krachte der Beschuldigte mit einem silbernen Subaru in eine Hauswand, nur wenige Hundert Meter entfernt vom Elternhaus in Wernetshausen. «Der junge Mann verletzte sich beim Aufprall leicht und musste nach der Erstversorgung durch ein Ambulanzteam ins Spital gefahren werden», schrieb die Kantonspolizei in einer Mitteilung.
Schnell war klar, dass der Sohn des Bundesrats am Steuer sass. Die Polizei bestätigte dies einen Tag nach dem Unfall auf Anfrage des «Zürcher Oberländers». Was drei Zürcher SVP-Kantonsräte verärgerte. Sie fragten den Regierungsrat an, ob die Behörde die persönlichen Daten des Lenkers wirklich hätte herausgeben dürfen. Die Exekutive gab der Polizei recht. Bei Anfragen von Medienschaffenden sei «richtiges Wissen der fragenden Person zu bestätigen», heisst es in der Antwort.
Ausschluss schützt in der Regel die Opfer
In der Folge bestätigte denn auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft diese Woche eine erneute Anfrage durch den «Zürcher Oberländer»: Maurers Sohn sei mittlerweile angeklagt worden. Es gehe um «verschiedene Delikte», wie eine Sprecherin angab.
Einerseits ist da der Verkehrsunfall. Wie Recherchen zeigen, fuhr Maurer unter Alkoholeinfluss. Nach Informationen der SonntagsZeitung ermittelten die Behörden zudem wegen eines Vermögensdelikts sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte.
Auch Medien sollen nicht zugelassen werden
Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür nicht, die Anklageschrift wird nicht ausgehändigt. Denn die Verteidigung hat am Gericht beantragt, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Auch Medien sollen nicht zugelassen werden.
Das wäre eine Seltenheit. «Generell ist es bereits eine Ausnahme, die Öffentlichkeit und auch die Presse auszuschliessen», sagt Andreas Brunner, einst Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich. «Wenn, dann passiert das eigentlich nur, um Opfer zu schützen, zum Beispiel bei Sexual- oder Familiendelikten.» Hier gehe es wohl ausschliesslich um den Angeklagten. «Es müssten daher ganz spezielle Umstände vorliegen, um die Öffentlichkeit und die Medien auszuschliessen. Solche sind derzeit nicht öffentlich bekannt.» Brunner hat deshalb Zweifel, ob der Antrag durchkommt. «Das wäre aus meiner Sicht und nach Praxis des Bundesgerichts nicht nachvollziehbar.»
«Es geht darum, die Persönlichkeit zu schützen»
Lange wird der Prozess wohl nicht dauern. Er soll im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Dabei einigen sich die Staatsanwaltschaft und die beschuldigte Partei schon vor der Verhandlung auf eine Anklage samt Strafe, eine ausführliche Befragung des Angeklagten im Prozess entfällt.
Voraussetzung für ein abgekürztes Verfahren ist, dass der Beschuldigte geständig ist. Das ist bei Maurer laut «Zürcher Oberländer» der Fall. Welche Taten er genau zugibt, bleibt indes offen.
Maurers Sprecher kommentiert Sachverhalt nicht
Das Urteil soll im kommenden Frühjahr durch das Bezirksgericht Hinwil erfolgen. Ueli Maurers Sprecher will den Sachverhalt auf Anfrage nicht kommentieren. Michael Wicki, der Verteidiger des Sohnes, erklärt, weshalb er einen Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse beantragt hat. «Es geht darum, die Persönlichkeit meines Mandanten zu schützen.»
Das Interesse der Medien sei enorm. «Obwohl es sich nicht um aussergewöhnliche Delikte handelt», sagt Wicki. Sein Mandant sei als Sohn des Bundesrats keine öffentliche Person. «Er hat ein Recht auf Privatsphäre, so wie jeder andere Bürger. Dieses will ich ihm ermöglichen.»
Der zuständige Richter habe signalisiert, dass die Aussichten gut stehen, Öffentlichkeit und Presse auszuschliessen. Der Betroffene selbst gibt keine Auskunft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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