Gefängnis für Opfer von Messerstecherei
Ein Mann, der 2011 in Wädenswil an einem Streit mit tödlichem Ausgang beteiligt war, muss für ein Jahr hinter Gitter.
Von Daniela Haag Wädenswil – Gestern musste sich ein 27-jähriger Mann vor dem Bezirksgericht Horgen wegen Freiheitsberaubung, Raufhandel und Betäubungsmitteldelikten verantworten. Im November hatte er dort bereits einmal an einem Prozess teilgenommen, allerdings als Opfer. Der Mann aus der Republik Serbien sagte im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 15. Februar 2010 an der Holzmoosrütistrasse in Wädenswil aus. Er und sein Bruder waren von vier Männern in einer Wohnung angegriffen worden; der Bruder wurde bei dieser Auseinandersetzung mit einem Messerstich getötet. Das Gericht verurteilte die Angreifer zu teils langjährigen Freiheitsstrafen. Der überlebende Bruder musste vor dem Einzelrichter erscheinen, weil er und sein Bruder keinen gewöhnlichen Besuch in Wädenswil abgestattet hatten. Sie wollten vielmehr ihren Anteil an der Beute eines Einbruchs einfordern. Weil der Kollege das Geld aber nicht herausrückte, fesselten sie ihn. Dies gab der Beschuldigte gestern auch zu, ebenso die ihm angelasteten Betäubungsmitteldelikte. Nicht nur abgewehrt Dass er aber auch wegen Raufhandels verurteilt werden sollte, versuchte sein Verteidiger zu verhindern. Der Mann habe sich schliesslich nur gegen einen Angreifer zur Wehr gesetzt, der einen Schraubenzieher in der Hand hielt. Nachdem er ihn abgewehrt hatte, habe er seinem Bruder zu Hilfe eilen wollen. Er habe dann aber einen Schlag mit einem Armierungseisen auf den Kopf erhalten. Das Gericht jedoch erklärte den 27-Jährigen auch bei diesem Anklagepunkt für schuldig. Es befand, die Beteiligung am Raufhandel sei nicht nur eine Abwehrhandlung gewesen, sondern eingebettet in den ganzen Vorfall. Die vier Angreifer seien gekommen, um ihrem gefesselten Kollegen, den sie schreien hörten, aus der Klemme zu helfen. Auch hätte der Beschuldigte weitergemacht, wäre er nicht mit dem Eisen geschlagen worden. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 1000 Franken. Die Freiheitsberaubung sei ein schweres Verschulden, sagte der Einzelrichter. Der Mann muss die Strafe absitzen. Das Gericht verweigerte ihm wegen Vorstrafen und weil es ihm eine ungünstige Prognose stellte den bedingten Vollzug. Ob der Beschuldigte das Urteil akzeptiert, ist unklar. Die vier Angreifer sind ebenfalls noch nicht rechtskräftig verurteilt. Sie haben beim Bezirksgericht Horgen Berufung angemeldet.
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