Beschwerde abgewiesenGefangene Frauen dürfen nach Hindelbank ziehen
Der Kanton Bern darf in der Nähe der Justizvollzugsanstalt Hindelbank eine Aussenwohngruppe einrichten. Eine Beschwerde dagegen wies das Verwaltungsgericht ab.

Fünf Wohnungen, zwei Studios, ein Garten sowie ein Spielplatz sollen zum Mehrfamilienhaus am Wylerweg gehören. Der Standort des geplanten Neubaus liegt 900 Meter von der Justizvollzugsanstalt Hindelbank (JVA) entfernt. Wohnen sollen darin künftig Frauen, die den Rest ihrer Haftstrafe absitzen müssen. Es ist eine Aussenwohngruppe der JVA Hindelbank, wo Insassinnen auf das Leben nach ihrem Gefängnisaufenthalt vorbereitet werden. Bisher befand sich diese Aussenwohngruppe im Burgdorfer Steinhof.