Galerie Gmurzynska blitzt vor Bundesgericht ab
Die Zollbehörden dürfen sämtliche Unterlagen und Datenträger, die bei einer Hausdurchsuchung in der Galerie sichergestellt wurden, untersuchen. Es besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Unterlagen und elektronische Datenträger genauer unter die Lupe nehmen darf, die im April 2013 in den Räumlichkeiten der Galerie Gmurzynska und in deren Freilager bei der Zürcher Freilager AG sichergestellt wurden. Es besteht der Verdacht, dass die Galerie Kunst aus Zollfreilagern einführte (siehe Box), ohne diese den Zollbehörden vorzulegen und die fällige Mehrwertsteuer zu entrichten. Die sichergestellten Daten waren bisher auf Verlangen der Galerie versiegelt worden. Das Bundesgericht hat die Versiegelung nun aufgehoben.