Für seine Pyjama-Party nutzte Loeb eine Gesetzeslücke
Das alte, damals noch gültige Handels- und Gewerbegesetz legte nur fest, wann die Läden am Abend schliessen müssen. Diese Lücke machte sich Loeb, damals die prägende Figur im Berner Detailhandel, zunutze.

Er hat den wohl berühmtesten Mitternachtsverkauf organisiert, den Bern erlebt hat. Und er freut sich noch heute diebisch darüber, dass er das Gesetz ausgehebelt hat: François Loeb lud in den frühen 1990er-Jahren zu ungewohnter Stunde in sein Berner Warenhaus – nein, nicht um 24 Uhr, sondern um 0.01 Uhr.
Der Grund: Das alte, damals noch gültige Handels- und Gewerbegesetz legte nur fest, wann die Läden am Abend schliessen müssen. Ab wann sie morgens geschäften dürfen, war dagegen nirgends niedergeschrieben. Diese Lücke machte sich Loeb, damals die prägende Figur im Berner Detailhandel, zunutze. Um Konflikte mit dem Arbeitsgesetz zu umgehen, liess Loeb nur das Kader arbeiten. Weil Angestellte und zum Teil auch Kunden im Nachthemd erschienen, ging der Anlass als Pyjamaparty in die Annalen ein. Er trete halt seit je für flexible Öffnungszeiten ein, sagte Loeb dazuam Freitag. Sie nützten Kunden wie Angestellten.
Loebs Partei, die FDP, sprang am Freitag auf den Zug auf. Über einen Vorstoss will sie die starren Ladenöffnungsregeln aufweichen – damit sich das «Gipfeli-Gate» nicht wiederhole.
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