Für Randalierer wirds teuer
Der Grosse Rat nimmt mit der Revision des Polizeigesetzes Chaoten und Veranstalter von unbewilligten Demonstrationen in die Pflicht. Bei Gewaltausübung können sie mit maximal 30'000 Franken belangt werden.

Der Graben ging dort durchs Parlament, wo man es hatte erwarten dürfen: SP und Grüne sahen einige Grundpfeiler der Demokratie in Gefahr. Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsparlaments wollte der Polizei endlich handfeste Instrumente in die Hand geben, um gegen randalierende Demonstranten vorzugehen.
Entsprechend kontrastreich verlief der Start in die Debatte um die Revision des kantonalen Polizeigesetzes. Die Revision wird den Grossen Rat in dieser Woche vermutlich zwei weitere Tage beschäftigen.
Streit um Meinungsfreiheit
Am Montag ging es im Kern um das polizeiliche Vorgehen bei unbewilligten Kundgebungen. Der Regierungsrat schlug vor, bei Veranstaltungen, an denen Gewalt ausgeübt wurde, die Polizeikosten auf die Standortgemeinde abzuwälzen. Diese wiederum wäre befugt, die Veranstalter der Demonstration finanziell in die Pflicht zu nehmen. Simone Machado (Grüne, Bern) sah das Recht auf freie Meinungsäusserung direkt in Gefahr. Philippe Müller (FDP, Bern) konterte: «Gewalttätige Demos sind nicht Teil der Meinungsfreiheit.»
Gehässig wurde die Stimmung kurzzeitig, als Nathan Güntensperger (GLP, Biel) SP und Grünen vorwarf, sie schützten mit ihren Abänderungs- und Rückweisungsanträgen Randalierer. Adrian Wüthrich (SP, Huttwil) liess das nicht auf sich sitzen: «Ich weiss, dass es Demonstranten mit krimineller Energie gibt. Es geht mir nur darum, die Veranstalter zu schützen. Sie können oft nichts dafür, wenn einzelne Chaoten negativ auffallen.»
Dem widersprach Barbara Mühlheim (GLP, Bern) vehement: «Bei jeder unbewilligten Demo gibt es eine klare innere Führungsstruktur. Wenn der Veranstalter nicht will, dass es zu Ausschreitungen kommt, passiert auch nichts.»
Nach dem Wortgeplänkel waren die Abstimmungen eine klare Sache. Die Linke brachte ihre Anträge nicht durch. Die Konsequenz: Die Kantonspolizei stellt Gemeinden bei unbewilligten Kundgebungen, die aus dem Ruder laufen, allfällige Kosten eines Polizeieinsatzes in Rechnung. Sie kann jedoch auch explizit darauf verzichten, wenn die Umstände speziell sind.
Die Gemeinden ihrerseits sind ermächtigt, diese Kosten auf die Veranstalter beziehungsweise die einzelnen Chaoten abzuwälzen. Allerdings liegt hierfür die Obergrenze üblicherweise bei 10'000 Franken, bei besonders schweren Fällen bei 30'000 Franken.
Heute geht es mit weiteren umstrittenen Paragrafen des Polizeigesetzes weiter, etwa der Wegweisung von Fahrenden.
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