Ein Mann will sein Eigentum zurückFür diese Waffen ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig
Nach dem Besuch der Polizei war ein Oberaargauer seine Waffen los. Dagegen wehrte er sich, allerdings bei der falschen Adresse.

Bei einer Wohungsdurchsuchung gab ein Mann der Polizei seine Waffen mit, später wollte er sie zurückhaben. (Symbolbild)
Foto: Stefan Anderegg
Wahrscheinlich hat der Mann sich geärgert, als er letzthin Post vom Verwaltungsgericht bekam. Nicht nur über die Polizei, das Regierungsstatthalteramt und das Gericht – sondern auch über sich selber. Aber er hat es wohl einfach nicht besser gewusst.