Für Bussen haftet neu der Autohalter
Auf den 1. Januar 2014 wird der Umgang mit Park- und Geschwindigkeitsbussen neu geregelt. Ausserdem dürfen nicht ganz fahrtaugliche Senioren ihr Auto auf gewissen Strecken weiter benützen.

Mit Ausdauer und ein wenig Rechtskenntnissen können Autohalter das Bezahlen einer Park- oder Geschwindigkeitsbusse heute relativ leicht umgehen. Es genügt, zu behaupten, man sei am fraglichen Tag nicht selber gefahren und mache keine Angaben zum tatsächlichen Lenker. Da man in einem Strafverfahren weder sich selber noch seinen Ehegatten, seine Konkubinatspartnerin oder seine Verwandten belasten muss, sind den Behörden in solchen Fällen oft die Hände gebunden.