Nach Unfall bei MünsingenFührerausweisentzug für Lieferwagenfahrer bestätigt
Ein Mann fuhr 2020 an einer Ampel in ein stehendes Auto, worauf ihm der Ausweis entzogen wurde. Dies war rechtmässig, urteilt das Bundesgericht.

Die Solothurner Behörden haben einem Lieferwagenlenker nach einem Unfall im Jahr 2020 im Kanton Bern den Führerausweis zurecht für vier Monate entzogen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Lenkers des 3,5 Tonnen schweren Lieferwagens ab.
Das Lenken eines so schweren Fahrzeugs bedinge eine zusätzliche Vorsicht und eine Anpassung der Geschwindigkeit, geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Der Lenker müsse trotz des höheren Gewichts rechtzeitig anhalten können.
Der Unfall hatte sich am 11. August 2020 um 07.40 Uhr auf der Bernstrasse zwischen Rubigen und Münsingen im Kanton Bern ereignet. Die Lenkerin eines Kleinwagens wartete vor einer auf rot stehenden Ampel. Es kam trotz Vollbremsung des Lieferwagenlenkers zur Kollision. Die Lenkerin musste ins Spital, und ihr Auto wurde erheblich beschädigt.
Mittelschwere Verkehrswiderhandlung
Im November 2020 entzog die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn dem Unfalllenker wegen einer mittelschweren Verkehrswiderhandlung den Führerausweis für die Dauer von vier Monaten. Mangelnde Aufmerksamkeit habe zur Auffahrkollision geführt. Auch habe der Lenker innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einmal eine mittelschwere Verkehrswiderhandlung begangen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies eine Beschwerde gegen den Führerausweisentzug von vier Monaten ab. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht wollte der Lenker erreichen, dass der Entzug höchstens einen Monat dauert.
Schleudertrauma bei Kollision möglich
Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde ab. Die Kollision mit dem vor der auf rot stehenden Ampel wartenden Fahrzeug sei nicht wegen eines plötzlichen, unvorhersehbaren Ereignisses als entschuldbar zu qualifizieren, heisst es in der Begründung des Urteils.
Die Lenkerin des Fahrzeugs habe nicht abrupt vor der Ampel gebremst. Bei Auffahrunfällen besteht gemäss Bundesgericht die ernsthafte Gefahr, dass die durch den Stoss auf das Heck bewirkte hohe Rückwärtsbeschleunigung auf die Halswirbelsäule der Betroffenen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen kann. Das Stichwort lautet: Schleudertrauma.
Weil der Beschwerdeführer vor Bundesgericht unterlag, muss er nun die Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen.
SDA/flo
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