Freund erwürgt
Eine Österreicherin tötete ihren Partner, weil er in ihrer Wohnung in Adliswil herumlärmte. Das Gericht verurteilte sie nun zu einer harten Strafe.

Eine Drogenkonsumentin, die im Herbst 2009 in Adliswil ZH ihren Freund erwürgt hatte, ist am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht sprach die 44-jährige Frau der vorsätzlichen Tötung schuldig und erhöhte das Strafmass gegenüber der Vorinstanz massiv.
Das Bezirksgericht Horgen hatte die körperlich behinderte Frau vor einem Jahr nur wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das Obergericht hob nun dieses Urteil auf.
Sie alarmierte die Sanität
Das Drama spielte sich in der Nacht auf den 4. September 2009 in einer Wohnung in Adliswil ab. Die Mieterin, die wegen Unfällen ein Bein verloren hatte, und ihr Freund waren betrunken, standen unter Drogeneinfluss und stritten. Der Mann schrie laut herum. Die Frau forderte ihn auf, still zu sein, weil sie sich wegen des Lärms vor einer Kündigung ihrer Wohnung fürchtete.
Als der Mann auch noch absichtlich ein Fenster einschlug eskalierte die Situation. Die Frau packte ihn mit beiden Händen am Hals, schüttelte ihn und drückte zu. Als er dann leblos am Boden lag, alarmierte sie die Sanität. Die Retter konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Staatsanwaltschaft legte Berufung ein
Die Täterin verbrachte ein Jahr in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte sie im Juni 2011 zu einer bedingten Strafe. Es ging von einem Versehen aus, das zum Tod des Mannes führte. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert hatte, legte Berufung ein.
Das Obergericht stufte nun die Tat wie die Staatsanwaltschaft als vorsätzliche Tötung ein. Wer jemanden würge, gehe ein hohes Risiko ein, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die Beschuldigte habe zwar den Tod ihres Partners nicht gewollt, jedoch in Kauf genommen. Von fahrlässiger Tatbegehung könne nicht die Rede sein.
Das Gericht setzte die Strafe auf fünf Jahre fest, weil die Frau die Tat spontan begangen habe und tätige Reue zeige. Die Oberrichter ordneten eine ambulante Psychotherapie während des Strafvollzugs an im Hinblick auf eine Suchtbehandlung.
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