Freispruch von Brand- stiftung
dieses aber sofort wieder
«Es ist mir im Nachhinein selbst unerklärlich, weshalb ich dies getan habe», erklärte der 21-jährige Berner Oberländer bei der Befragung durch Gerichtspräsident Jürg Santschi. Es müssten wohl die drei bis vier Bier und dazu noch der Schnaps gewesen sein, die dieses Blackout verursacht hätten, führte er weiter aus. Was war geschehen? Im Juni 2009 zündete der Angeschuldigte in Brienz bei zwei Tankstellen den Schlauchinhalt von Zapfsäulen an. Selbst erschrocken ob seiner Tat, begann er sofort, das Feuer mit seinen Füssen zu löschen, was ihm nach knapp einer Minute auch gelang. Kein Schaden entstanden Gestern stand der junge Mann wegen versuchter Brandstiftung vor dem Regionalgericht Berner Oberland in Thun. Diesen Vorwurf bestritt sein Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Lauper aus Bern, in seinem Plädoyer. «Der Angeschuldigte wollte niemanden schädigen, sonst hätte er das Feuer nicht sofort wieder gelöscht», argumentierte der Anwalt. Zudem sei die angezündete Menge Benzin gering gewesen und der Abstand zu den Zapfsäulen und Gebäuden so gross, dass diese nicht hätten in Brand geraten können. Untersuchungen des Dezernats für Brände und Explosionen der Kantonspolizei hätten dies bestätigt. Zudem seien weder Personen noch Sachen zu Schaden gekommen. Selbst ein Eventualvorsatz müsse verneint werden, infrage käme höchstens Fahrlässigkeit. Der Verteidiger beantragte deshalb, den jungen Mann von der Anklage der versuchten Brandstiftung freizusprechen, ihm eine Entschädigung auszurichten und die Verfahrenskosten dem Staat zu überbinden. Jugendlicher Blödsinn «Die Gefahr einer Feuersbrunst hat nie bestanden», räumte Gerichtspräsident Santschi bei der Urteilsbegründung ein. In dieser Hinsicht folgte er der Argumentation des Verteidigers. Es sei indessen nicht klar, was der junge Mann mit seinem Tun eigentlich bezweckt habe. Santschi stufte die Tat als jugendlichen Blödsinn ein, die unter Alkoholeinfluss begangen worden sei. Dem Täter hielt er zugute, dass dieser das entfachte Feuer sofort gelöscht habe. In Bezug auf die Kostenregelung teilte Santschi die Meinung des Verteidigers nicht. «Wegen des Anzündens des Benzins muss sich der Angeschuldigte einen Vorwurf gefallen lassen», hielt er fest. Deshalb seien weder die Ausrichtung einer Entschädigung noch die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat gerechtfertigt. Das Urteil: Freispruch von versuchter Brandstiftung ohne Entschädigung sowie Übernahme der Verfahrenskosten von 500 Franken. Für eine schriftliche Urteilsbegründung wären zusätzlich 500 Franken zu bezahlen. Die Kosten für die Verteidigung hat der Freigesprochene zu übernehmen. Hans Kopp >
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