Nach Verurteilung wegen BetrugsFranz A. Zölch muss innert sechs Monaten die Haft antreten
Die Erkrankung des früheren Juristen ist noch kein Grund, der Haft zu entgehen, erklärt das Amt für Justizvollzug. Zölch müsste Antrag stellen.

Es wäre eine Art Déjà-vu: Der wegen Betrugs verurteilte frühere Jurist, Offizier und Verbandsfunktionär Franz A. Zölch (73) könnte versuchen, seinen Haftantritt mit ärztlichen Gutachten hinauszuzögern oder gar zu verhindern. Auf diese Weise hatte Zölch schon seine Gerichtstermine mehrfach platzen lassen.