Verbot nach SelbstanzündungAbgewiesener Asylbewerber darf die Stadt Bern nicht betreten
Nach seiner Selbstanzündung auf dem Bundesplatz wurde einem abgewiesenen Asylsuchenden vom Kanton verboten, die Stadt Bern zu betreten. Zu Recht, urteilt nun das Verwaltungsgericht.

Brandspuren auf dem Bundesplatz: Im Juli 2020 hatte sich ein iranischer Asylbewerber mit Benzin übergossen und angezündet.
Foto: Anthony Anex (Keystone-SDA)
Dieser erschütternde Vorfall schlug im letzten Sommer hohe Wellen weit über die Stadt Bern hinaus: An einer Kundgebung gegen die Berner Asylpolitik brannte auf dem Bundesplatz plötzlich ein Mensch. Urplötzlich hatte sich der Asylsuchende Behzad K. mit Benzin übergossen und selbst angezündet.