Corona-Hilfe im Kanton BernFirmen müssen Härtefallgesuche nochmals einreichen
Der Kanton Bern muss seine Härtefallhilfe den neuen Bundesregeln anpassen. Dafür fliesse das Geld dann unkomplizierter, versichert die Wirtschaftsdirektion.

Es war als Lichtblick gedacht: Ab dem 4. Januar konnten an der Pandemie leidende Berner Unternehmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. Das löste nicht nur Freude aus. Insbesondere aus der Berner Gastronomie ertönte ein Aufschrei: Die Onlinegesuchsformulare seien kompliziert. Bezugsregeln des Bundes wie diejenige, dass erst ab einer Umsatzeinbusse von 40 Prozent Geld fliesse, seien zu starr. Andere Kantone seien schneller und unkompliziert unterwegs.