Finma genehmigt Fusion von KPT und Sanitas mit Auflagen
Die Eidg.
Finanzmarktaufsicht (Finma) genehmigt die Fusion der beiden Krankenkassen KPT und Sanitas grundsätzlich, auferlegt den beiden Gesellschaften aber Auflagen. So muss die Sanitas ihre Alterungsrückstellungen verstärken. Ausserdem müssen gewisse Transaktionen innerhalb der fusionierten Gesellschaft inskünftig der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wie die Finma am Freitag in einem Communiqué schrieb. Im Weiteren müssen die Gesellschaften sicherstellen, dass nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen der Zusatzversicherungen für Prämienreduktionen verwendet und nicht an Aktionäre oder Mitarbeitende ausgeschüttet werden. Auch dürfen solche Rückstellungen nicht an eine andere Gesellschaft innerhalb des Konzerns übertragen werden. Gemäss Finma kann durch diese Vorlage der vorgesehene Rückkauf von Aktien im Rahmen des Mitarbeiterprogramms der KPT nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Aktienrückkauf ist nach Ankündigung der Fusion von KPT und Sanitas unter Beschuss geraten, weil durch ihn zahlreiche Verwaltungsräte, Manager und Mitarbeiter eine zünftige Rendite auf eins günstig gekaufte Mitarbeiteraktien einfahren würden.
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