Feuer im Rössli: Frau wegen Brandstiftung verurteilt
Das Regionalgericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe aus. Die psychisch beeinträchtige Frau hatte 2018 im legendären Gasthaus Rössli Feuer gelegt.

Das Gasthaus Rössli ging in einer Juninacht 2018 in Flammen auf. Beim Grossbrand im Zäziwiler Dorfkern wurde die einst weitum bekannte Beiz komplett zerstört, der Sachschaden beläuft sich auf über 5 Millionen Franken. Heute Mittwoch musste sich in Bern die Frau vor Gericht verantworten, die das Feuer gelegt hatte.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte die geständige Frau am Vormittag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Umstände waren speziell. Denn die Frau lebt mit einer starken psychischen Beeinträchtigung. Ein Gutachten attestiert ihr einen Intelligenzquotienten von 45 – was dem geistigen Horizont eines sechs- bis neunjährigen Kindes entspricht.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Frau nur begrenzt schuldfähig. Das Urteil erging denn auch in einem abgekürzten Verfahren. Die Verteidigung hatte ein solches bei der Staatsanwaltschaft beantragt und damit vorgängig signalisiert, dass man das vorgeschlagene Strafmass der Berner Staatsanwaltschaft akzeptieren wird.
Zwei mal Feuer gelegt
Die grossen Zeiten des Rössli waren vorbei, als es Opfer der Flammen wurde. Der einst stolze Gasthof, in dem zu Kriegszeiten die Schweizer Armeespitze abgestiegen war und später auch Bundesräte regelmässig einkehrten, hatte mehrere Pächterwechsel hinter sich. Den schleichenden Niedergang konnte keiner von ihnen verhindern. Zuletzt wirtete im Rössli niemand mehr. Die Zimmer in den oberen Etagen wurden allerdings noch vermietet, an Gastarbeiter, die in der Region tätig waren und an Personen mit niedrigem Einkommen. Rund 20 Personen waren zum Zeitpunkt des Feuers im Gebäude, alle konnten sich damals unversehrt ins Freie retten.
Zwischen der Frau und einem der Bewohner war es zum Streit gekommen. Zwei Tage vor dem Vollbrand hatte ihr der Mann zu verstehen gegeben, dass sie das Gebäude verlassen müsse. Bereits da verursachte sie im Gebäude ein Feuer, indem sie eine Matratze in der Küche in Brand gesteckt hatte. Damals ging die Sache noch glimpflich aus.
Am 23. Juni 2018 dann – die Frau war mittlerweile mit einem Hausverbot belegt worden – kam es erneut zu einer Auseinandersetzung, diesmal mit weitaus gravierenderen Folgen. Die Frau zündete einen Vorhang im grossen Saal des ehemaligen Restaurants an, von da griff das Feuer um sich.
Risiko auf ein Minimum reduzieren
Die Frau wurde nun wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung verurteilt. Das Schweizerische Strafgesetz schreibt vor, dass das vollendete Delikt im Minimum eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nach sich zieht. Darüber hinaus haben die Gerichte einen grossen Ermessensspielraum nach oben – und den nutzen sie in solchen Fällen meist auch.
Im vorliegenden Fall aber erachtete das Gericht den ausgehandelten Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung als angemessen: 18 Monaten bedingt, ohne Gefängnisaufenthalt. Die verminderte Schuldfähikgeit der Frau hatte zu einer drastischen Reduktion der Strafe geführt. Darüber hinaus sah das Gericht auch von einer ambulanten oder stationären Massnahme ab. Obschon gemäss Gutachten eine Rückfallgefahr besteht.
Weil dasselbe Gutachten konstatierte, dass keine der Massnahmen, die das Schweizerische Strafgesetz vorsieht, der Lebenssituation der Frau angemessen wäre. Sie lebt schon seit längerer Zeit in einer betreuten Wohneinrichtung. Dort begleitet man sie nun enger, legt etwa ihre Ausgangszeiten fest. Dieses Arrangement, das mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) koordiniert ist, senke das Rückfallrisiko auf ein Minimum, konstatierte Gerichtspräsident Sven Bratschi.
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