Fernsehreporter aus Gemeindesaal verbannt
In Wallisellen darf der Lokalfernsehsender die Gemeindeversammlungen nicht mehr übertragen. Ein Stimmberechtigter hatte sich beklagt, dass die Resultate sonst verfälscht würden.

Eine Gemeindeversammlung mag eine öffentliche Veranstaltung sein, aber diese Öffentlichkeit hat ihre Grenzen. Zumindest in Wallisellen. Die Gemeinde hat entschieden, dass der lokale Fernsehsender «Televista 8304» die Versammlungen nicht mehr übertragen darf, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. Dies, nachdem die Aufzeichnungen zuvor jahrelang kein Problem gewesen waren.
Das neue Regime sei an der Gemeindeversammlung vom Montag in einem filmreifen Akt eingeführt worden. Die Gemeindepräsidentin habe erst aus einem juristischen Gutachten zitiert, dann habe sie gesagt: «Und nun darf ich das Team von Televista bitten, den Saal zu verlassen.»
Der Kameramann habe ihr zwar Folge geleistet, sei dabei aber rückwärts gegangen und habe seine Kamera bis zur letzten Sekunde laufen gelassen und auf das Podium gerichtet. Die letzten Fernsehbilder aus dem Walliseller Gemeindesaal dürften die dramatischsten aller Zeiten gewesen sein. Der Chef des Senders bekundete laut dem Zeitungsbericht später grossen Unmut über das Verbot.
Juristische Grundlage fehlt
Ausgelöst hatte das Filmverbot ein Stimmberechtigter von Wallisellen. Er hatte wegen der laufenden Kamera beim Bezirksrat Rekurs gegen zwei frühere Versammlungen eingelegt. Die Bild- und Tonaufnahmen stünden dem Schutz der freien Meinungsbildung entgegen und könnten das Stimmverhalten der Versammlungsteilnehmer verfälschen, argumentierte er.
Die Gemeinde liess daraufhin ein juristisches Gutachten erstellen. Dieses kam zum Schluss, dass in Wallisellen eine Rechtsgrundlage für Filmaufnahmen während der Gemeindeversammlungen fehle. Die Gemeinde will nun erst einmal den Rekursentscheid des Bezirksrats abwarten, ehe sie entscheidet, wie sie weiter vorgehen will.
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