Familie streitet sich vor Gericht
Ein 32-Jähriger und seine Tante stritten sich um Baumaterial. Die Situation eskalierte, nun wurde der Fall entschieden.

Der Familienstreit entzündete sich am Bau eines Wasserbeckens im Garten der Privatklägerin. Ihr Neffe, der Schreiner ist und der vor Gericht beschuldigt wird, lieferte ihr das Baumaterial. Nach einem Baustopp wollten der 32-jährige Inkwiler und sein Vater das Material abholen. Da eskalierte die Situation. Die Männer sollten nur die Armierungseisen vor dem Grundstück mitnehmen. Der Neffe kletterte jedoch über das Tor in den Garten, um weiteres Material, das sich dort befand, zu holen. Da kam die Klägerin mit einem Baseballschläger in der Hand hinaus.
Was danach geschah, darüber sind sich die Parteien nicht einig. Die Tante behauptet, dass der 32-Jährige sie beschimpfte, sie zu Boden rang und mit dem Knie auf ihren Bauch drückte. Zudem soll er sie mit dem Baseballschläger bedroht haben. Er bestreitet dies und sagt, sie sei während eines Handgemenges gestürzt. Aussage steht gegen Aussage. Und die beiden Zeugen – der Vater des Beschuldigten und die Freundin der Klägerin – können die Situation nicht klären.
Der 32-Jährige stand gestern wegen Hausfriedensbruchs, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz (er besass mehrere Waffen ohne Erwerbsschein) vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch in Bezug auf die Vorwürfe Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Aufgrund der ärztlichen Untersuchung könne sein Mandant nicht auf den Bauch gekniet sein. «Da werden Dinge erfunden. Das ist ein Familienstreit, auf Staatskosten ausgetragen», so der Verteidiger. Einzelrichterin Regula Masanti folgte den Forderungen insofern, als dass sie den Beschuldigten wegen Körperverletzung freisprach. Er muss jedoch 50 Tagessätze zu je 30 Franken (total 1500 Franken), ausgesetzt während einer Frist von zwei Jahren, zahlen. Dazu kommt eine Verbindungsbusse von 300 Franken und eine Genugtuung von 500 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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