Bundesgericht sagt NeinFalsche Ärztin versuchte es immer wieder
Uneinsichtig, aber nicht schuldunfähig. Das Bundesgericht will den Fall einer Frau, die sich immer wieder mit falschen Diplomen als Ärztin beworben hat, nicht neu aufrollen.

Eine Frau, nennen wir sie Anne Ducret, ging ziemlich dreist vor. Ihr wird vorgeworfen, dem Bundesamt für Gesundheit ein gefälschtes französisches Ärztediplom eingereicht zu haben. Mit weiteren getürkten Unterlagen wollte sie die Zulassung erwirken, um in der Schweiz als Ärztin arbeiten zu können. Auch Arbeitszeugnisse habe sie gefälscht, steht in einem Urteil des Bundesgerichts. Ihr Fall ging durch alle juristischen Instanzen.