Fall Hoeness: Es geht offenbar um viel mehr
Am 10. März muss sich FC-Bayern-Präsident Uli Hoeness erstmals vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung verantworten. Offenbar geht es nicht nur um einen Fall.

Bisher war nur bekannt, dass der Präsident des FC Bayern, Uli Hoeness, mit Geld, das ihm der damalige und inzwischen verstorbene Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus geliehen hat, spekuliert und die Gewinne offenbar nicht versteuert haben soll. Hoeness hatte beim Finanzamt Anfang des Jahres 2013 Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäss deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet. Diese soll aber nicht vollständig gewesen sein. Hoeness reichte eine zweite Selbstanzeige ein, da ermittelte die Staatsanwaltschaft aber bereits. Es soll um rund drei Millionen Euro gehen. Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeness untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe dann ausser Kraft gesetzt.
Laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung hat die Münchner Staatsanwaltschaft Hoeness jedoch gleich in sieben Fällen angeklagt. Die Ermittler sind offenbar zur Auffassung gelangt, dass Hoeness nicht nur in einem, sondern gleich in sieben Fällen Einkommensteuern hinterzogen hat. Weitere Fälle seien hingegen bereits verjährt. Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Delikten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen grossen Ermessensspielraum, berichtet das Millionenblatt.
Einzelne Straftaten könnten zur Bewährung ausgesetzt werden – in der Summe würde dann auch nur eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Hanns Feigen, der Anwalt des FC-Bayern-Präsidenten, will allerdings nachweisen, dass sich Hoeness bei seiner Selbstanzeige korrekt verhalten hat – und plädiert auf einen Freispruch. (tn)
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