80 Waffen beschlagnahmtEx-Mitarbeiter von Schwyzer Polizei wegen Waffenhandel angeklagt
Dem 57-jährigen Beschuldigten werden auch Urkundenfälschung und Verletzung des Amtsgeheimnisses zur Last gelegt.

Während neun Jahren soll der ehemalige Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei Munition abgezweigt und im Internet illegal mit Waffen gehandelt haben. Dafür muss er sich nun vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben.
Von einem Reputationsschaden für den Kanton sprach die Schwyzer Finanzkontrolle, als sie vor zwei Jahren ihren Prüfbericht zur Beschaffung, Bewirtschaftung und Ausmusterung von Waffen und Munition bei der Kantonspolizei vorlegte. Sie war aktiv geworden, nachdem die Munitions-Affäre 2018 bekannt worden war.
Ihr Fazit: Der ehemalige Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei bestellte zwischen 2008 und 2017 Munition, die intern nicht verwendet wurde. Er umging interne Kontrollen und missbrauchte das Vertrauen der Vorgesetzten. (Lesen Sie auch unseren Artikel: (Logistickchef der Schwyzer Polizei wegen Waffendeals verhaftet).
Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet, die Schwyzer Kantonspolizei machte daraufhin interne Abklärungen und stiess dabei auf Unregelmässigkeiten im Bestellwesen. Sie reichte Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein.
Mittel für eigene Zwecke verwendet
Diese bringt den Fall nun vor Gericht. Wie sie am Donnerstag mitteilte, wirft sie dem 57-Jährigen unter anderem vor, mehrfach gegen das Waffengesetz verstossen und das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Die Strafanträge gibt sie anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt.
Laut der Bundesanwaltschaft hat der Beschuldigten in seiner Funktion als Logistikchef Munition für insgesamt 180'000 Franken bestellt, diese von der Kantonspolizei Schwyz bezahlen lassen, aber zu seinem eigenen Vorteil verwendet.
Zwischen 2012 und 2013 habe er zudem illegal Waffen verkauft. Diese Waffen und auch Munition habe er im Darknet angeboten. Dabei habe er zusammen mit einer Person agiert, die in Deutschland inzwischen verurteilt wurde. Ob diese Waffen ebenfalls aus dem Bestand der Kantonspolizei Schwyz stammten, sei in Bezug auf die angeklagten Straftatbestände nicht relevant, schrieb dazu die Bundesanwaltschaft.
Arsenal zu Hause gelagert
Weiter soll der Mann auch selber verbotenerweise Waffen und Munition besessen und bei sich zu Hause gelagert haben. Die Bundesanwaltschaft habe bei ihm rund 80 Waffen und mehrere zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt.
Ihm werden weiter Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung zur Last gelegt. Als er Munition bei der Logistikbasis der Armee (LBA) bestellte, habe er einen Auftrag von seinem Vorgesetzten visieren lassen, diesen danach aber abgeändert. Zudem liess er seinem Komplizen polizeiinterne Informationen über die damals in Deutschland hängige Strafuntersuchung zukommen.
Der Mann war ab 2002 als Logistikchef bei der Polizei tätig. Im Februar 2018 war er verhaftet und in der Folge fristlos entlassen worden. Er sass rund zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft und wurde danach wieder auf freien Fuss gesetzt. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Sechs-Augenprinzip eingeführt
Die Finanzkontrolle machte in ihrem Prüfbericht 60 Bestellungen aus, die keinem internen Verwendungszweck zugeordnet werden konnten. Sie ortete Handlungsbedarf bei der Materialbeschaffung und -bewirtschaftung.
Die Schwyzer Kantonspolizei teilte auf Anfrage mit, man habe als Konsequenz umgehend ein Mehraugenprinzip bei Materialbestellungen eingeführt, bei Munitions- und Waffenbestellungen gelte das Sechs-Augenprinzip. Zudem wurden klare Weisungen und Kontrollen bei der Beschaffung von Waffen und Munition mit nachvollziehbaren Prozessen bei der Rücknahme von Waffen erstellt.
SDA/fal
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