Geldwäschereiskandal in der SchweizEx-Diktatorentochter erhält Teil der beschlagnahmten Gelder zurück
Das Bundesstrafgericht hat die Einziehung von 293 Millionen Dollar der Usbekin Gulnora Karimova verfügt. Weitere rund 70 Millionen Dollar werden der Firma Takilant zurückerstattet.

Wie das Bundesstrafgericht in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt, sei nicht bewiesen, dass die 70 Millionen Dollar, die der Firma Takilant zurückerstattet wird, von verbrecherischer Herkunft seien. Gulnara Karimowa, die Tochter des ehemaligen usbekischen Diktators, ist deren wirtschaftliche Berechtigte. Die Verfügung erging in einem Teilbereich des Geldwäschereiverfahrens im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit der früheren Assistentin Karimowas.
Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte die Frau am 22. Mai 2018 mittels Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Im Rahmen desselben Strafbefehls ordnete die BA die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von über 555 Millionen Dollar auf fünf Konten zweier Schweizer Banken an.

Anwalt: «Misserfolg für die BA»
Der Anwalt von Karimowa bezeichnete den Entscheid des Bundesstrafgerichts in einer Mitteilung als «Misserfolg» der BA bei ihrem Versuch, von der «willkürlichen Inhaftierung» seiner Mandantin in Usbekistan zu profitieren, «um ihr gesamtes Vermögen zu konfiszieren».
Karimowas Anwalt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Bundesstrafgericht seiner Mandantin «in einem weiteren wesentlichen Punkt» Recht gebe, indem es alle usbekischen Urteile zurückweise. Dies, weil die Richter in Bellinzona «nicht in der Lage waren, die minimale Einhaltung der Grundrechte unserer Mandantin vor den Richtern in Taschkent zu überprüfen.
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