EWR schränkt Volksrechte kaum ein
Eine Expertise im Auftrag der «SonntagsZeitung» zeigt: Die meisten Schweizer Volksabstimmungen wären auch im EWR umsetzbar.

Wäre die Schweiz 1992 dem EWR beigetreten, hätten seither nur 10 der 164 eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu rechtlichen Konflikten mit den EWR-Verträgen geführt, schreibt die «SonntagsZeitung» in ihrer heutigen Ausgabe. Von diesen Problemvorlagen haben die Stimmberechtigten an der Urne nur zwei angenommen. Dabei handelt es sich um die Alpen-Initiative 1994 und das Gentechnik-Moratorium 2005. Diese Vorlagen hätte die Schweiz als EWR-Land nicht umsetzen können.
In 99 Prozent der Abstimmungen hat sich das Schweizer Volk jedoch EWR-konform verhalten. Dies zeigt eine Beurteilung von Thomas Cottier, Professor für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Bern im Auftrag der «SonntagsZeitung». Laut Cottier wären 85 Prozent der 165 Vorlagen auch dann umsetzbar, wenn die Schweiz in der EU wäre.
Blocher ist anderer Meinung
Die Resultate widersprechen den Aussagen der SVP, die in der Europafrage stets vor massiven Beeinträchtigungen der direkten Demokratie warnt. Christoph Blocher, der 1992 die EWR-Abstimmung an vorderster Front bekämpfte, hält die Expertise von Cottier für unvollständig. Denn als EWR-Mitglied hätte die Schweiz in den letzten 18 Jahren Lawinen neuer Verordnungen und Richtlinien der EU ohne Mitbestimmung einführen müssen, meint Blocher auf Anfrage der «SonntagsZeitung».
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