EWAP-Entscheide gefällt
Die Ewap-Affäre wird von der Gemeinde Grindelwald Stück für Stück aufgearbeitet. In einem ersten Schritt werden Grundbuchnachtragungen verlangt. Doch ein juristisches Nachspiel ist nicht ausgeschlossen.
Gesten stellte die Gemeinde Grindelwald die ersten Massnahmen zur Korrektur der fehlerhaften Ewap-Dossiers vor: In 13 Fällen wurde geprüft, ob bei früheren Ausnahmebewilligungen des Gemeinderats der Ewap trotzdem beibehalten werden soll. Doch die Gemeinde hat entschieden, die 13 Fälle aus den Ewap-Bestimmungen zu entlassen. «Es besteht keine Möglichkeit mehr, die vom Gemeinderat früher gefällten Entscheide zur Ewap-Anmerkung jetzt noch zu ändern», sagte dazu der Gemeindeschreiber Herbert Zurbrügg. Der Erstwohnungsanteilplan (Ewap) schreibt etwa vor, dass 35 Prozent der Geschossfläche für Einheimische reserviert sind. Juristische Folgen möglich Wesentlich brisanter wird es für 32 andere Besitzer von mutmasslichen Ewap-Wohnungen: In 32 Fällen will die Gemeinde nachträglich das Zweckentfremdungsverbot als Anmerkung im Grundbuch eintragen lassen. Das bedeutet, dass bisher die Ewap-Anmerkungen im Grundbuch fehlten. Zurbrügg räumt aber ein, dass daraus eventuell ein juristisches Nachspiel entstehen könnte. Nämlich dann, wenn sich die betroffenen Eigentümer juristisch gegen den Entscheid der Gemeinde wehren. Am nächsten Montag wird auch der Kanton in dieser Angelegenheit abschliessend orientieren, namentlich die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. In weiteren 13 Fällen wird der Ewap-Zusatz gelöscht. Aus dem Grund, weil schon beim Baugesuch ein entsprechender Nachweis fehlte, dass die Wohnung dem Erstwohnungsanteilplan unterliegt. Die restlichen Fälle werden noch bearbeitet. Auskauf weiter ein Thema Der Ausschuss, der sich mit der Ewap-Aufarbeitung beschäftigt, hat ebenfalls diskutiert, ob unter gewissen Voraussetzungen ein Auskauf aus den Ewap-Bestimmungen möglich sei. Etwa, wenn ein Besitzer seine Ewap-Wohnung nicht veräussern kann. Damit er diese als Ferienwohnung verkaufen darf, müsste er einen gewissen Betrag in einen Fonds einzahlen, der für einheimisches Bauen reserviert ist. Die Stimmbürger werden darüber entscheiden, ob in bestimmten Fällen ein Auskauf möglich ist. Herbert Zurbrügg rechnet damit, dass dieses Geschäft in einem Jahr vors Volk kommt. «Wir warten damit zu, damit wir die Ausführungsbestimmungen des Ewap im Baureglement zusammen mit anderen Änderungen durch die Untersuchung des Kantons nur einmal anpassen müssen. Probleme mit dem Ewap gab es beispielsweise bei einer Erbschaft. Nachkommen, die ihre Schriften nicht in Grindelwald hatten und plötzlich in den Besitz einer Ewap-Wohnung kamen, durften diese nicht einmal als Ferienwohnung nutzen. Die Ewap-Affäre Nachdem 2008 publik wurde, dass es bei den Ewap-Wohnungen Unregelmässigkeiten gab, hat der Kanton die Überprüfung der Grindelwalder Baugesuche zwischen 1989 und 2008 angeordnet. Von den rund 3000 Baugesuchen waren 218 auf die Einhaltung der Ewap-Vorschriften geprüft worden. 92 Dossiers wurden damals als fehlerhaft eingestuft. Fritz Lehmann>
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