
Das Urteil des europäischen Gerichtshofs, wonach Google auf Anfrage Suchresultate löschen muss, ist der Versuch, den alten Konflikt zwischen zwei Grundrechten im Zeitalter des Internets aufzulösen. Abzuwägen galt es die für die Demokratie elementare Informations- und Meinungsfreiheit gegen das Recht der Bürger, sich gegen persönlichkeitsverletzende Eingriffe durch Staat und Medien zu schützen. Das Gericht hat sich in diesem Fall für den Vorrang des Datenschutzes vor der Informationsfreiheit entschieden. Aber das Urteil ist zu eng gefasst – und geht trotzdem zu weit.
Etwas bleibt im Netz immer hängen
Der EU-Gerichtshof hat sich im Internet für ein Recht auf Vergessen ausgesprochen. Das Verdikt hat nur beschränkt Wirkung.