
Was ist das für jemand, der zu solch einer Tat imstande ist? Was muss im Inneren eines Mannes ablaufen, damit er eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen ICE stösst? Was Menschen einander antun, ist mitunter kaum auszuhalten.
Eritreischer Herkunft soll der mutmassliche Täter sein. Wer dies mitteilt, schürt damit keine Vorurteile, denn nach einer monströsen Tat wie der von Frankfurt hat die Allgemeinheit einen Anspruch, etwas zur Identität des Festgenommenen zu erfahren, nicht aber Letzterer ein Recht auf Anonymität.
Zugleich haben im Netz und bei den Rechtsaussenpolitikern schnell wieder jene das Wort geführt, die entweder stets ihre gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ausleben oder die Etikettierungen für eine Methode halten, Verbrechen zu begreifen. Würde man das auch, zum Beispiel, mit Sportschützen tun, die bei zwei anderen aktuellen Fällen in Deutschland, zur Waffe griffen? Ein Mann, aktiv im Schützenverein, erschoss den Regierungspräsidenten von Kassel; ein anderer, ebenfalls Schütze, schoss in Wächtersbach aus einem fahrenden Auto auf einen Eritreer. Die – ohnehin absurde – Verallgemeinerung blieb aus.

Angemessen nach einer solchen Tat ist im Grunde nur dies: mit der Familie zu trauern; die eigenen Kinder in den Arm zu nehmen, wenn sie am Abend gesund nach Hause kommen. Dieses Glück hält man in der Regel für selbstverständlich. Das ist es aber nicht.
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Etikettierung hilft nicht, ein solches Verbrechen zu begreifen
Die Tat von Frankfurt soll ein Eritreer begangen haben. Nun häufen sich gruppenbezogene Verurteilungen.