Escort-Mord kommt wohl vor Obergericht
Vor sieben Monaten wurde der 28-jährige Langenthaler K.* in erster Instanz wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft entscheiden jetzt, ob sie an ihrer Berufung festhalten.
Es ist höchst wahrscheinlich, dass es zur Verhandlung in zweiter Instanz kommt. Zumal das Regionalgericht Emmental-Oberaargau im Dezember letzten Jahres ein überraschendes Urteil gefällt hatte. Das Fünfergremium verurteilte K. wegen besonders skrupellosen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und einer Therapie – weil es am Erfolg dieser Therapie «grösste Zweifel» hegte, soll der 28-jährige, emotional instabile Langenthaler ausserdem verwahrt werden.