Es wird nicht weniger Streit geben
Das gemeinsame Sorgerecht ist ab dem 1. Juli der Normalfall. Damit endet der Kampf von Vätern für gleiche Rechte gegenüber ihren Kindern. Konflikte zwischen den Eltern werden deshalb aber nicht abnehmen, sondern sich nur verlagern, sagen Fachleute.

Kinder stehen unter dem gemeinsamen Sorgerecht von Vater und Mutter. Dieser Grundsatz gilt künftig für alle Eltern, egal ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht, ob sie zusammenleben, getrennt oder geschieden sind. Dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, wird es nur noch in Ausnahmefällen geben. Und die Hürden für solche Ausnahmen werden hoch sein, sagt Patrick Fassbind, Leiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Bern. Wehrt sich etwa eine Mutter gegen die gemeinsame elterliche Verantwortung mit dem Argument, eine Kooperation mit dem Vater sei nicht möglich, so reicht dies nicht. Die Konflikte müssten schon massiv und anhaltend sein und sich aufs Kindeswohl auswirken, zudem müssten sie nachgewiesen sein, sagt Fassbind. Im Zweifelsfall klärt die Behörde ab.