Referendum in MeiringenEs kommt zur Abstimmung über Konzessionsreglement
Die Gemeindeversammlung wird über die zwei neuen Reglemente entscheiden, die unter anderem die Konzessionsabgabe von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde regeln.

Das Freibad, das Hallenbad – das der Gemeinde gehört und 1973 erbaut wurde – und auch die Turnhalle Pfrundmatte in Meiringen sind stark sanierungsbedürftig (wir berichteten). Die Einwohnergemeinde wie auch die Dorfgemeinde – Besitzerin des Freibads – haben deshalb in den letzten Monaten die Aufgaben entflechtet. Es drängte sich eine Umverteilung der Besitztümer und Aufgaben innerhalb der Einwohnergemeinde und der Dorfgemeinde auf.
Damit die Einwohnergemeinde die öffentlichen Aufgaben – wie zum Beispiel die Beleuchtung – finanzieren kann, plant die Arbeitsgruppe mit einer Konzessionsabgabe von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Hierzu hat der Gemeinderat am 19. September das Reglement betreffend der Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Meiringen (Konzessionsreglement) und das Reglement für die Spezialfinanzierung «Vorfinanzierung Turn-, Sport- und Freizeitanlagen» erlassen.
Das Reglement mit der Regelung zur Konzessionsabgabe von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten und «ist ein wichtiger Schritt für die Realisierung eines Bäderprojekts und steht in direktem Zusammenhang mit der Entflechtung», so der Gemeinderat. Das Reglement zur Spezialfinanzierung diene dazu, finanzielle Ressourcen für Turn-, Sport- und Freizeitanlagen zu sichern.
Versammlung entscheidet
Gegen beide Reglemente wurde nun das Referendum ergriffen, wie dem «Oberhasli-Anzeiger» vom Freitag entnommen werden kann. Die zwei Referenden seien fristgerecht und mit genügend gültigen Unterschriften eingereicht worden. In der Folge werden diese zwei Vorlagen der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember (20 Uhr, Aula Kappelen) zum Entscheid vorgelegt.
Die Reglemente liegen zusammen mit den Traktanden zur Einsichtnahme in der Gemeindeschreiberei und unter www.meiringen.ch auf.
ngg/pd
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