«Es geht um den Interessenkonflikt der Bank»
Auch nach dem Bundesgerichtsurteil weigern sich viele Banken, den Kunden Kickbacks und Retrozessionen auszuzahlen. Susan Emmenegger, Direktorin des Instituts für Bankrecht in Bern, erklärt die Rechtslage.

Frau Emmenegger, viele Banken schreiben ihren Kunden, sie hätten kein Vermögensverwaltungsmandat und darum auch kein Recht auf die Auszahlung der Kickbacks. Stimmt das so? Im konkreten Fall, zu dem das Bundesgericht geurteilt hat, ging es um ein Vermögensverwaltungsmandat. Hier haben wir jetzt eine klare Rechtslage. Bei Kunden, die eine Anlageberatung in Anspruch genommen haben, lässt das Gerichtsurteil Interpretationsspielräume offen. Dass die Banken diesen nutzen, versteht sich von selbst. Es spricht aber vieles dafür, dass auch Kunden, die sich bei der Anlage ihrer Ersparnisse beraten liessen, einen Anspruch auf Auszahlung der Vertriebsprovisionen haben.