Erwachsene Kiffer werden nicht mehr angezeigt
Der Ständerat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der über 18-jährige Cannabis-Konsumenten nur noch mit Geldstrafen rechnen müssen. Noch unklar ist, wie hoch diese sein sollen.

Wer über 18 Jahre alt ist und Cannabis konsumiert, wird in der Schweiz nur noch mit Busse bestraft. Anzeigen und Strafverfahren fallen weg. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat den Änderungen im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt.
Uneinig sind sich die Räte allerdings in der Höhe der Busse. Der Ständerat hält 100 Franken für richtig. Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession für 200 Franken ausgesprochen.
Gute Erfahrungen mit 50-Franken-Bussen
Ständerat Felix Gutzwiller (FDP/ZH) argumentierte gegen die 200 Franken, weil Bussen in dieser Höhe nur bei Drittgefährdung ausgesprochen würden. In die andere Richtung zielte eine Minderheit von Links. Sie wollte die Höhe der Busse bei 50 Franken festlegen, unterlag aber mit 30 zu 12 Stimmen.
Paul Rechsteiner (SP/SG) hatte ins Feld geführt, dass der Kanton St. Gallen, der nicht gerade als «lasch» gelte, gute Erfahrungen mit 50 Franken gemacht habe. Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG) gab zu bedenken, dass ein Betrag von 100 Franken ein guter Kompromiss sei.
Alex Kuprecht (SVP/SZ) stellte sich gegen die 50 Franken, weil dies ein «Bagatellbetrag» sei. Verena Diener (GLP/ZH) hingegen unterstützte die linke Minderheit, gerade weil es sich bei den 50 Franken um einen «symbolischen Betrag» handle.
Diskussionen um die «geringfügige Menge»
Mit Anzeige und Strafverfahren muss weiterhin rechnen, wer mit mehr als 10 Gramm Cannabis erwischt wird. Anlass für Diskussion sorgte die Frage, ob die 10 Gramm im Gesetz festgeschrieben werden sollen oder ob es lediglich «geringfügige Menge» heissen soll.
Peter Föhn (SVP/SZ) erregte die Gemüter mit der Aussage, wonach mit 10 Gramm Cannabis 100 Joints vorbereitet werden könnten. Dies, weil der THC-Gehalt in Hanfprodukten immer höher werde. Roberto Zanetti (SP/SO) hielt dagegen, dass es sich dann höchstens um Light-Joints handeln würde.
Den Einzelantrag von Föhn, auf die Definition einer geringfügigen Menge zu verzichten, lehnte der Rat mit grossem Mehr ab. Nichts wissen wollte der Ständerat auch vom Vorschlag seiner vorberatenden Kommission, dass in leichten Fällen, sogar auf eine Ordnungsbusse verzichtet werden kann. Dieser Entscheid fiel mit 24 gegen 15 Stimmen.
Die gesamte Gesetzesrevision, welche den Wechsel hin zum Ordnungsbussenverfahren für Erwachsene ermöglicht, hiessen die Ständeräte mit 31 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Gutzwiller, der am liebsten eine komplette Entkriminalisierung hätte, sprach von einer «kleinen Verbesserung der Situation».
Seit Jahren ein Politikum
Der Umgang mit dem Konsum von Cannabis hat die Schweiz in den vergangenen Jahren wiederholt beschäftigt. Im Sommer 2004 war im Parlament eine Vorlage des Bundesrates gescheitert, der den Cannabiskonsum entkriminalisieren wollte. Der Nationalrat lehnte es ab, auf das revidierte Betäubungsmittelgesetz überhaupt einzutreten.
Vier Jahre später, im November 2008, scheiterte an der Urne die «Hanf-Initiative» eines überparteilichen Komitees. Die Volksinitiative verlangte ebenfalls Straffreiheit für den Cannabiskonsum.
Die nun beschlossene Lösung mit Bussen statt Anzeigen und Strafverfahren geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurück. Diese Art der Sanktionierung kennen heute bereits einige Kantone. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
SDA/fko
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