Erste Beschwerde gegen Abstimmung über Autosteuer zurückgezogen
Eine der Beschwerden gegen die Wiederholung der Abstimmung über die Berner Motorfahrzeugsteuern ist vom Tisch. Das Bundesgericht hat das Verfahren nach dem Rückzug der Eingabe abgeschrieben.

Die ursprünglich für das nächste Wochenende geplante Wiederholung der Abstimmung war von der Berner Regierung Anfang Jahr auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Als Grund wurden die beim Bundesgericht eingereichten Beschwerden genannt. Eine von ihnen ist nun zurückgezogen und das entsprechende Verfahren von den Richtern in Lausanne abgeschrieben worden. Vier weitere Beschwerden – unter anderem diejenige der bernischen SVP – sind am höchsten Gericht noch hängig.
Zur Erinnerung: Die Stimmberechtigten des Kantons Bern hatten vor einem Jahr den Volksvorschlag zur Senkung der Motorfahrzeugsteuern angenommen. Das Verwaltungsgericht ordnete später aufgrund des äusserst knappen Resultats eine Nachzählung an. Das Vorhaben konnte dann allerdings nicht durchgeführt werden, weil 29 Gemeinden die Stimmzettel bereits vernichtet hatten. Der Regierungsrat entschied deshalb, die Abstimmung zu wiederholen. Bevor dies geschehen kann, muss aber zuerst das Bundesgericht über die bei ihm eingereichten Beschwerden entscheiden.
SDA/met
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