Erich-Hess-Initiative von Nationalratskommission abgesegnet
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ist mit der Änderung der Berner Kantonsverfassung durch die Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP einverstanden.
Die vom Bernervolk gutgeheissene Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP hat im Bundeshaus eine weitere Hürde genommen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) sprach sich für die Gewährleistung der bernischen Kantonsverfassung aus.
Sie folgte damit dem Bundesrat und der Ständeratskommission. Das letzte Wort hat die Bundesversammlung.
Wer Sozialhilfe bezieht, soll nicht eingebürgert werden
In der Verfassung des Kantons Bern sind neu Gründe aufgelistet, die einer Einbürgerung entgegenstehen. So wird nicht eingebürgert, wer Sozialhilfe bezieht. Die SPK des Nationalrats beantragt ihrem Rat mit 18 zu 6 Stimmen, die Änderung zu gewährleisten.
Zwar stelle sich die Frage, ob die Voraussetzungen in jedem Anwendungsfall ausnahmslos anzuwenden seien, schreibt die SPK. Dies könnte in bestimmten Fällen die Bundesverfassung verletzen.
Die Berner Verfassung verweise aber ausdrücklich auf den Rahmen des Bundesrechts. Daher könne der bernische Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, das eine bundesrechtskonforme Anwendung im Einzelfall erlaube.
Kommissionsminderheit spricht von Diskriminierung
Die Kommissionsminderheit lehnt die Änderung ab: Bezügern von Sozialhilfe die Einbürgerung grundsätzlich zu verweigern, sei diskriminierend. Die Auslegung des Bundesrates, dass in Ausnahmefällen eine Einbürgerung dennoch möglich sein soll, sei demokratiepolitisch problematisch, weil der Verfassungstext einen ganz anderen Eindruck vermittle.
Die Initiative der Jungen SVP trägt den Titel «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern». Sie ist am 24. November 2013 von den bernischen Stimmberechtigten angenommen worden.
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