
Auch auf diesen Tafeln in Heimberg sind die geltenden Regeln zum Verhalten im Naturschutzgebiet der Aarelandschaft zwischen Thun und Bern aufgeführt. Unter anderem gilt für Hunde eine Leinenpflicht.
Foto: Connie Zysset
Spiez verzichtet auf eine generelle Leinenpflicht am Uferweg nach Faulensee. Der Kanton hingegen verordnet eine Leinenpflicht in Naturschutzgebieten – und damit beispielsweise in weiten Teilen der Aareuferwege zwischen Thun und Bern. Und Thun will eine solche entlang des gesamten Seeuferwegs inklusive Schadau- und Bonstettenpark einführen.
Kommentar zur Leinenpflicht – Ergibt das wirklich Sinn?
Egal ob Leinenpflicht oder nicht: In den Naherholungsgebieten der Region sind die meisten Hunde frei unterwegs, stellt Redaktor Marco Zysset fest.