Erben sollen in den sauren Apfel beissen
Künftig sollen AHV und Kantone an den allergrössten Erbschaften mitverdienen: Bei Nachlässen über zwei Millionen Franken soll der Staat ein Fünftel als Steuer eintreiben. Das verlangt die Initiative von SP, Grünen und EVP. Knifflig ist die Frage, wie Unternehmen geschützt werden können.

Das wird eine spannende Abstimmung. Obwohl die allermeisten keine Aussicht auf lukrative Erbschaften haben, stimmte die Mehrheit in vielen kantonalen Urnengängen ausgesprochen erbenfreundlich ab: Die Erbschaftssteuer wurde landauf, landab entschärft, die direkten Nachfahren – die Kinder – sind fast überall (ausser in AI, VD und NE) steuerbefreit. Nun starten jedoch EVP, SP, Grüne, CSP und Gewerkschaften einen Anlauf, um statt der kantonalen eine nationale Erbschaftssteuer einzuführen. Sie haben ihre Volksinitiative gestern – rechtzeitig für die heisse Phase des Wahlkampfs – in Bern lanciert und die ersten Unterschriften gesammelt. Das sind die Eckwerte der Erbschaftssteuer, die die Initianten anstreben: Sie greift im Unterschied zu den kantonalen Steuerregimes erst bei ganz hohen Erbschaften: Der Initiativtext sieht einen Freibetrag von zwei Millionen Franken vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zwei Millionen an einen oder zehn Erben gehen; entscheidend ist nur die Gesamtsumme. Von der Steuer ganz befreit sind die Teile der Erbschaft, die an Ehepartner und anerkannte gemeinnützige Organisationen gehen.