Erben fordern ein Schiedsgericht im Streit um Monet-Bild
Das «Mohnfeld bei Vétheuil» von Claude Monet ist immer noch umstritten: Der Bührle-Stiftung wird vorgeworfen, Sammler Emil Bührle habe beim Kauf die Notlage eines Juden im zweiten Weltkrieg ausgenützt.

Als Reaktion auf Aussagen der Stiftung Sammlung E.G. Bührle zum Streit um Claude Monets Bild «Mohnfeld bei Vétheuil» ist erneut die Gegenseite an die Öffentlichkeit getreten. Mit neuen Belegen will die Familie Emden ihre Position untermauern.
Der Sammler Emil Georg Bührle habe sehr wohl gewusst, dass der Eigentümer als verfolgter Jude unter Verkaufsdruck stand, schreiben die Vertreter der Familie an die Medien. Bührle habe das Monet-Bild zur Hälfte des Wertes erworben und somit «wissentlich von der Notlage des Eigentümers profitiert».
Nach Chile emigriert
Das Bild befand sich in der Sammlung des deutschen Kaufhaus-Königs Max Emden. Dieser emigirierte von Hamburg ins Tessin, wo er die Brissago-Inseln kaufte. Nach seinem Tod 1940 erbte sein einziger Sohn Hans Erich das ganze Vermögen. 1941 emigrierte Hans Erich Emden nach Chile.
Seine Flucht dorthin soll er sich weitgehend mit dem Verkauf von Werken aus der Sammlung finanziert haben. In diesem Kontext gelangte das Bild «Mohnfeld bei Vétheuil» an einen St. Galler Kunsthändler. Später kaufte es Emil Bührle laut Angaben der Bührle-Stiftung «für einige zehntausend Franken».
Schiedsgericht gefordert
Heute wird sein Wert auf 25 Millionen geschätzt. Die Familie Emden will nun Belege vorweisen, die zeigen sollen, dass ihr aus dem Verkauf von 14 Gemälden durch den Kunsthändler in St. Gallen insgesamt 66'000 US-Dollar zugestanden hätten, heisst es in den Medienunterlagen. Doch sei nur ein Drittel des Geldes geflossen.
Juan Carlos Emden – der Enkel des Kaufhaus-Königs – verlange «eine faire und gerechte» Lösung, erklärte Thomas Buomberger, der Vertreter der Familie, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Zu diesem Zweck soll ein Schiedsgericht eingerichtet werden.
Vertreter beider Seiten hatten sich unlängst getroffen. Emden habe dabei keine neuen Erkenntnisse präsentiert, erklärte die Bührle-Stiftung am Donnerstag vor den Medien.
Buomberger erklärte, dass an diesem Gespräch sehr wohl neue Erkenntnisse dargelegt worden, diese aber nicht zur Kenntnis genommen worden seien. Dies mache man nun öffentlich, nachdem die Bührle-Stiftung ihrerseits die Öffentlichkeit informiert habe.
«Marktüblicher Verkauspreis»?
Von einem Verkauf des Bildes unter Druck und unter Preis könne keine Rede sein, hatte die Stiftung erklärt. Aus den Unterlagen gehe vielmehr hervor, «dass der Verkauf planmässig, mittels professioneller Beratung eines angesehenen Kunsthändlers und zu einem marktüblichen und gar hohen Verkaufspreis erfolgt» sei.
E.G. Bührle und später die Stiftung wurden gemäss Mitteilung «somit rechtmässige und legitime Eigentümer». Der Vertreter der Familie Emden schreibt jetzt, dass die Gegenseite keinen Beleg für einen «offiziellen Verkaufsantrag des Eigentümers» vorgelegt habe.
Die Familie Emden kämpft seit Jahren bei verschiedenen Museen und Kunstsammlungen für Restitutionszahlungen für Fluchtkunst. Dabei handelt es sich um Werke, die von ihren Besitzern in einer Notlage zu marktunüblichen Preisen verkauft wurden.
SDA/mw
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