Er wurde des Landes verwiesen
Wegen mehrfacher versuchter Tötung wurde ein Serbe vor zwölf Jahren ausgeschafft, und über ihn wurde eine Einreisesperre verhängt.

Der heute 53-Jährige ist mit der Schweizer Gesetzgebung schon früh in Konflikt geraten. Ab 1980 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung, wurde der Mann serbischer Staatsangehörigkeit vom Zürcher Obergericht bereits 1987 erstmals wegen mehrerer Raubdelikte zu einer längeren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweis verurteilt.
Das hielt ihn nicht davon ab, nach der bedingten Entlassung 1988 mehrfach illegal in die Schweiz zurückzukehren. Zweimal wurde er in dieser Zeit wegen sogenannten Verweisungsbruchs verurteilt und 1991 schliesslich ausgeschafft. Doch nur ein Jahr später heiratete er eine in der Schweiz niedergelassene Landsfrau, nahm deren Namen an, reiste neuerlich ein – und erhielt die Aufenthaltsbewilligung.
Auf die Schliche gekommen
1994 folgte eine Verurteilung wegen der Fälschung von Ausweisen und Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dass es sich bei dem Mann um einen des Landes verwiesenen Delinquenten handelte, merkte vorerst niemand. Erst als der Serbe 1996 wegen des Verdachts auf versuchte Tötung und Gefährdung des Lebens verhaftet wurde, kam der Erkennungsdienst der Stadtpolizei Zürich seiner Identität auf die Schliche.
Und die darauf folgenden Ermittlungen stellten dem Mann kein gutes Zeugnis aus: Eine schwere dissoziale Störung und damit die Unfähigkeit, sich in der Gesellschaft einzuordnen, wurde diagnostiziert. Die Gefahr weiterer gewalttätiger Handlungen wurde als gross, die Therapiefähigkeit als gering bezeichnet.
Die Landesverweisung
Die Ehe mit seiner Landsfrau wurde geschieden. Und 2001 verurteilte das Geschworenengericht des Kantons Zürich den Mann wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, neuerlichen Verweisungsbruchs sowie Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe, es ordnete eine ambulante Behandlung an und verhängte eine Landesverweisung auf Lebenszeit.
Die Entlassung erfolgte «angesichts seines relativ guten Vollzugsverhaltens» allerdings bereits 2005. Der Serbe wurde nach Belgrad zurückgeschafft, und eine Einreisesperre auf unbestimmte Dauer wurde gegen ihn ausgesprochen.
Diese Einreisesperre hat bis heute Bestand und endet nach aktuellem Stand erst 2022. Allerdings hat sich der Mann seither bereits wieder einige Male in der Schweiz aufgehalten – in den meisten Fällen ohne die dafür nötige Bewilligung durch das Staatssekretariat für Migration.
Denn nicht nur sein mittlerweile verstorbener Vater sowie zwei inzwischen volljährigen Kinder aus erster Ehe und deren Kinder leben in der Schweiz. Auch ist der Serbe wieder verheiratet: mit einer Schweizerin, die er während seines Strafvollzugs in der Schweiz durch ein Inserat kennen gelernt und 2007 in Belgrad geheiratet hatte.
Familiennachzug abgelehnt
Vorerst lebte das Paar gemeinsam in Belgrad. 2008 kehrte die Frau allerdings in die Schweiz zurück – weil sie in Serbien beide keine Arbeit gehabt hätten und so nicht in der Lage gewesen seien, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Noch im selben Jahr stellte die Frau im Kanton Solothurn ein erstes Familiennachzugsgesuch für ihren Ehemann. Der Antrag wurde aber abgelehnt, was 2009 auch vom Bundesgericht als richtig befunden worden ist. 2014 dann ersuchte die Frau erneut um Nachzug ihres Ehemannes.
Sie war inzwischen in den Oberaargau gezogen, weshalb sich nun die neue Wohngemeinde und der Kanton Bern mit dem Fall zu befassen hatten. Sowohl die Gemeinde wie auch das Amt für Migration und Personenstand und der Migrationsdienst lehnten ihren Antrag allerdings ab. Und ebenso die Polizei- und Militärdirektion hat die darauf eingereichte Beschwerde des Paares abgewiesen.
Gegen diesen letzten Entscheid haben die Eheleute schliesslich Beschwerde vor Verwaltungsgericht erhoben. Doch auch dieses ist in seinem Urteil nun zum Schluss gekommen, dass dem Mann eine Einreise weiterhin zu verweigern sei.
«Zu gewichten ist namentlich, dass der Beschwerdeführer seit dem Bundesgerichtsurteil zum ersten Familiennachzug die schweizerische Rechtsordnung nicht respektiert hat», verweist das Gericht auf die wiederholten illegalen Aufenthalte des Mannes in der Schweiz auch in den letzten Jahren.
So habe der Serbe 2013 und zuletzt 2016 wieder zwangsweise in seinen Heimatstaat zurückgeschafft werden müssen. Auch zeige er bis heute nicht vorbehaltlos Reue und Einsicht, was das «schwere Gewaltdelikt» betrifft, dessentwegen er 2001 verurteilt worden war. «Das öffentliche Interesse an einer Fernhaltung» sei deshalb immer noch als hoch zu betrachten, heisst es im Urteil.
Ehe ändert nichts
An dieser Einschätzung ändert auch die Ehe mit der Oberaargauerin nichts. «Zum Zeitpunkt der Heirat hätte das Paar damit rechnen müssen, die Ehe nicht in der Schweiz leben zu können», verweist das Gericht auf die Tatsache, dass die Frau Kenntnis hatte vom Einreiseverbot.
Allerdings schliesst das Gericht nicht aus, dass einer Einreise des Serben zu einem späteren Zeitpunkt nichts mehr im Wege stehen würde. «Das öffentliche Fernhalteinteresse verliert mit zunehmender Zeit an Bedeutung, wenn sich der Beschwerdeführer wohl verhält», wird im Urteil festgehalten. Wohl verhalten schliesse allerdings ein, «dass er das bestehende Einreiseverbot akzeptiert».
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