Thuner vor dem RegionalgerichtEr weigerte sich, Stimmen auszuzählen
Bürgerinnen und Bürger haben Rechte, aber eben auch Pflichten. Ein Thuner wird nun zur Kasse gebeten, weil er sich weigerte, Stimmen auszuzählen.

Für einen reibungslosen und vor allem zügigen Ablauf von Abstimmungen benötigt es Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen mithelfen, Stimmen auszuzählen. Das ist in Thun nicht anders als in anderen Gemeinden. «Unser System wählt im Vorfeld der Abstimmungen die Stimmbürger nach dem Zufallsprinzip aus», sagt Vize-Stadtschreiber Christoph Stalder. Dabei werde auch darauf geachtet, dass alle Quartiere berücksichtigt würden.
«Für eine durchschnittliche Abstimmung müssen wir rund 100 Bürgerinnen und Bürger aufbieten.»