Regionalgericht OberlandEr war mehr als doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt
Wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde einem Mann vom Regionalgericht in Thun eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt.

Ein in der Innerschweiz wohnender, 58-jähriger Schweizer mit französischer Muttersprache war im Frühling 2020 am Brünigpass unterwegs – viel zu schnell. Er beschleunigte nach einer Linkskurve seine PS-starke Luxuskarosse auf trockener, meist gerader Strasse und bei guten Strassen- und Sichtverhältnissen stark. So stark, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb von Ortschaften – abzüglich der festgelegten Geräte- und Messunsicherheit – wissentlich und willentlich um 54 km/h überschritt.