Er lässt nicht locker
631'000 Franken muss die Gemeinde Wynau dem Kanton nach den Veruntreuungen durch den ehemaligen Schreiber zahlen. Erwin Hassler will das nicht akzeptieren und sammelt Unterschriften. Allerdings vergeblich.

Freunde werden Erwin Hassler und die Wynauer Gemeinderatsmitglieder wohl nicht mehr. Bald sieben Jahre ist es her, dass der Zuzüger aus dem Bündnerland und drei Exekutivangehörige gegeneinander vor dem Regionalgericht antraten.
Nachdem eine Strassensanierung finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen war, hatte sich Hassler an einer Gemeindeversammlung mit einer kritischen Frage an den Gemeinderat gewandt. Für die Ratsmitglieder war es üble Nachrede. Ein Vorwurf, der vor dem Gericht allerdings nicht standzuhalten vermochte. Hassler ging als Sieger vom Platz. Und ist wegen des Vorfalls gewiss nicht leiser geworden.
«Ein arger Witz»
Im Gegenteil. Erst vor wenigen Tagen hat sich der Wahl-Wynauer mit einem Schreiben an seine Mitbürgerinnen und Mitbürger gewandt: Es sei «wohl ein arger Witz», dass die Steuerzahler durch das Unterlassen der kantonalen Oberaufsichtsbehörde für einen «Betrug durch einen Gemeindeangestellten» bezahlen müssten, kritisiert er das fehlende Rechtsdenken sowohl des Verwaltungsgerichts als auch des Gemeinderats und dessen Juristen.
Gemeint sind die Veruntreuungen des ehemaligen Gemeindeschreibers und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, wonach die Gemeinde für den finanziellen Schaden, der dem Kanton aus der Sache entstanden ist, aufkommen muss. Und schliesslich der Beschluss des Gemeinderats, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Hassler will deshalb eine Initiative zustande bringen: Der Beschluss über den Weiterzug vor Bundesgericht, so seine Forderung, müsse den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden. 538-mal hat der Initiant seinen Brief nach eigenen Aussagen verschickt.
Für ungültig erklärt
Die Mühe hätte sich Erwin Hassler allerdings offenbar sparen können. Kaum losgetreten, hat der Gemeinderat die Initiative nämlich bereits für ungültig erklärt.
Der Entscheid, die Beschwerde weiterzuziehen oder nicht, liege in der Kompetenz des Gemeinderats und nicht in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten, hält die Exekutive im Internet fest. Vor allem aber sei die Initiative gar nicht durchführbar. Der Rat verweist auf die Frist von 30 Tagen ab Eröffnung des Verdikts des Verwaltungsgerichts, innerhalb deren das Urteil weitergezogen werden könnte.
Diese Frist sei nicht verlängerbar, unterstreicht Gemeindepräsident Christian Kölliker (BFW), «selbst wenn wir möchten». Ein Volksentscheid an der Urne, wie ihn Hassler fordert, sei daher angesichts aller weiterer zu berücksichtigenden Fristen nicht möglich. Ganz abgesehen davon, dass die Zeit in vorliegendem Fall ohnehin längst abgelaufen ist. Die Urteilseröffnung datiert von Mitte Dezember.
Brief an den Regierungsrat
Der Oberaargauer Regierungsstatthalter Marc Häusler will sich zum Sachverhalt auf Anfrage nicht äussern. «Für den Fall, dass der Initiant Beschwerde gegen den Gemeinderatsentscheid erheben will, sind wir die zuständige Instanz», erklärt er.
Erwin Hassler sieht auch das anders. Seines Erachtens sei in diesem Fall der Regierungsrat zuständig, hält er fest. Bei diesem hat er inzwischen denn auch «Anzeige» erstattet «wegen Amtspflichtverletzung und Grundrechtsunterschlagung des Gemeindevorstands». Verbunden mit dem Antrag, «den widerrechtlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts als nichtig zu erklären».
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