Endurteil lautet auf 11 Monate Haft
Das Bundesgericht hat die juristische Beurteilung im Missbrauchsfall von Schmitten, der auf das Jahr 2005 zurückgeht, beendet. Der Täter muss 11 Monate ins Gefängnis.

Bereits zum vierten Mal ist der Haupttäter im Fall Schmitten ans Bundesgericht gelangt – diesmal vergebens. Wie aus dem am Freitag vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil hervorgeht, haben die Richter in Lausanne die Beschwerde des 29-Jährigen gegen den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts abgewiesen. Er ist unter anderem der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden worden.
Für den türkischstämmigen Schweizer bleibt es damit bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Davon muss er 11 Monate im Gefängnis verbringen, für 22 Monate gilt der bedingte Vollzug. Die Gerichtskosten von 4000 Franken muss er ebenfalls übernehmen.
Keine Verjährung
Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde geltend gemacht, dass bezüglich der ihm vorgeworfenen Straftaten die sogenannte Verfolgungsverjährung eingetreten sei. Das Bundesgericht sah das anders. Weiter hatte der 29-Jährige auch die Strafe von 33 Monaten als unverhältnismässig hoch angefochten.
Auch das sieht das Bundesgericht anders: Weder die Freiheitsstrafe von 24 Monaten für die nach Erreichen der Volljährigkeit begangenen Straftaten noch eine andere Strafe von 9 Monaten könnten als unverhältnismässig hoch bezeichnet werden.
«Gang-Bang» im Mühlital
Der sogenannte Fall Schmitten ereignete sich 2005 im Mühlital bei Schmitten. Damals haben acht junge Männer, alles Kollegen, mit einer 17-jährigen Frau gegen deren Willen eine «Gang-Bang» veranstaltet. Der heute 29-Jährige beging später weitere Sexualdelikte, bei denen auch Kinder zu den Opfern zählten. Zudem wurde er der Förderung der Prostitution überführt.
Einige Urteile gegen die Mittäter im Fall Schmitten sind schon seit längerer Zeit rechtskräftig. Die juristische Beurteilung der Taten des 29-Jährigen hatten sich jedoch am längsten hinausgezogen: Der Fall vom Juli 2005 wurde vom Bundesgericht gleich dreimal an die Vorinstanz in Freiburg zur Neubeurteilung zurückgewiesen, sodass er sich über mehr als zehn Jahre hinzog.
Das Freiburger Kantonsgericht hatte viermal in der gleichen Besetzung über diesen Missbrauchsfall befunden. Mit dem publizierten Urteil vom 3. Januar haben die Bundesrichter nun einen juristischen Schlussstrich gezogen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch